Fassung vom 31. August 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entwurf. Diese Bedingungen sind fachlich zutreffend formuliert, aber vor der Verwendung anwaltlich zu prüfen. Insbesondere Haftungsbegrenzung und Kündigungsfristen sind einzelfallabhängig.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für die Überlassung der Software Affleo zur Nutzung über das Internet (Software as a Service) durch FIRMENNAME (nachfolgend „Anbieter") an seine Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande. Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit der Anbieter ihnen schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die jeweils aktuelle Fassung von Affleo über das Internet zur Verfügung. Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket gemäß der Preisübersicht.

(2) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit von 99 Prozent im Monatsmittel. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsarbeiten sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln. Der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang darf dabei nicht wesentlich eingeschränkt werden.

§ 3 Nutzungsrechte

Der Kunde erhält für die Laufzeit des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Software bestimmungsgemäß zu nutzen. Eine Überlassung an Dritte ist ausgeschlossen; hiervon unberührt bleibt die Nutzung durch die Partner und Mitarbeitenden des Kunden im Rahmen von dessen Partnerprogramm.

§ 4 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verantwortlich für die Inhalte, die er in die Software einstellt, sowie für die Rechtmäßigkeit der von ihm betriebenen Partnerprogramme.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten und gegen Zugriff Dritter zu schützen.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, personenbezogene Daten in die Software einzustellen, und dass er seinen Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen nachkommt.

§ 5 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem gebuchten Paket. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Abrechnung erfolgt im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode über den Zahlungsdienstleister Stripe.

(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung einschränken. Der Kunde behält in diesem Fall Lesezugriff auf seine Daten; die Erfassung laufender Vorgänge wird fortgesetzt, damit Ansprüche der Partner des Kunden nicht verloren gehen.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Seiten zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Nach Vertragsende stellt der Anbieter die Daten des Kunden für 30 Tage zum Export bereit und löscht sie anschließend, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 7 Datenschutz

Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser ist Bestandteil des Vertrages.

§ 8 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.